Aktuelle Auswahl

einwilligung

Im E-Mail-Marketing lauern eine ganze Reihe rechtlicher Fallstricke. Wer nach Gutdünken drauf losmailt, riskiert mitunter Imageschaden sowie teuer Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder. Der rechtliche Rahmen wird durch eine Vielzahl an Rechtsnormen abgesteckt, durch die selbst Landes-Datenschutzbeauftragte nicht mehr durchblicken.[*]

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Einen nettes E-Mail-Feature plant das größte Soziale Netzwerk Facebook im Rahmen seiner “Email Roadmap“. Anbieter von Applikationen erhalten nämlich in Kürze

the ability to ask users for their primary Facebook email addresses, providing you with a direct channel to communicate with your users.

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Der BGH stellt im Urteil vom 10.12.2009 noch einmal heraus, dass die Zusendung von Werbung per E-Mail auch im B2B-Geschäft nicht auf einem mutmaßlichen, sondern nur auf einem ausdrücklichen oder konkludenten Einverständnis fußen kann (BGH Beschl. vom 10.12.2009 – Az.: I ZR 201/07).

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