Aktuelle Auswahl

abmahnung

  • Konkurrent hat keine Ansprüche gegen Spammer
    Das LG Berlin stellte mit Urteil vom 11.12.2009 (Az.: 96 O 113/09) fest, dass Wettbewerber eines Marktteilnehmers keine Unterlassungs- und ggf. Schadensersatz-Ansprüche gegen diesen haben, wenn er Dritte ohne Einwilligung mit Werbe-E-Mails beschickt (“Spam”) und sich dadurch, dass er sich über das geltende Recht hinwegsetzt, evtl. Wettbewerbsvorteile verschafft. Ansprüche gemäß §7 UWG kann nur der Empfänger einer Spam-Mail geltend machen. Ein Auszug aus der Urteils-Begründung:

mehr

Zu dem unerwarteten Urteil des OLG Düsseldorf (vgl.  Artikel vom 4.1.) gesellt sich ein ähnlich verwunderlicher Beschluss des LG Hamburg…

mehr


Service Navigation
030-76 80 78 0Rückruf
info@optivo.deE-Mail