Geplante EU-Datenschutzverordnung könnte Dialogmarketing weiter erschweren

René Kulka
Autor René Kulka
Datum 06.01.2012
Medienart
Kategorie(n) Recht
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Das Datenschutz-Korsett sitzt hierzulande schon vergleichsweise eng. Trotzdem drohen EU-weit weitere Verschärfungen. Spätestens dann, wenn die Europäische Kommission den Entwurf ihrer neuen Datenschutzverordnung, der Anfang Dezember inoffiziell durchdrang, umsetzen sollte und die geplante Übergangsfrist von zwei Jahren verstrichen ist …

Geplantes Datenschutzrecht

Die von der Europäischen Kommission geplanten Änderungen betreffen u.a.:

  • Generelle Opt-in-Pflicht für Werbung:
    Dialogmarketing ohne Einwilligung soll untersagt werden. Für E-Mail-Versender fiele damit auch der heutige Ausnahmetatbestand des Soft Opt-ins weg. Hiermit war bis dato zumindest Bestandskunden-Werbung für ähnliche Produkte und Dienste zu den zuvor gekauften möglich. Wenn auch nur in sehr engen Grenzen, wie die Rechtsprechung – hierzulande zumindest – zeigt.
  • Schutz von Minderjährigen:
    Dialogwerbung an Personen unter 18 Jahren dürfte schwieriger werden, da die Einwilligung gemäß der Verordnung nur durch einen oder mit Zustimmung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten möglich sein soll. Die heutige Rechtsprechung stellt bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Einwilligung primär nicht auf das Alter sondern darauf ab, ob der Minderjährigen einsichtsfähig ist, also die Konsequenzen seines Handelns abwägen kann.
  • Beschränkte Profilierung:
    Die Verordnung sieht ferner Beschränkungen für die Erstellung von Profilen vor, die „signifikante Auswirkungen“ für betroffene Personen haben könnten. Zum Beispiel im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten. In vielen Fällen dürfte ein Opt-in erforderlich werden. Erinnerung: Zum heutigen Zeitpunkt ist die Rechtslage in Deutschland insbesondere bei verhaltensbezogener E-Mail-Werbung – ob hierfür bspw. ein Opt-in erforderlich ist oder eine Information plus Opt-out-Möglichkeit plus Pseudonymisierung ausreicht – unklar.
  • Digitaler Radiergummi:
    Jedes Individuum soll das Recht erhalten, „vergessen zu werden“. Sprich: Auf Wunsch müssen alle mit ihm verbundenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für Daten, die im Kindesalter erhoben wurden und schließt auch im Netz veröffentlichte Infos oder Links ein. Ausnahmen bestehen u.a., falls die Bewahrung für historische, statistische oder wissenschaftliche Forschungszwecke, für rechtliche Zwecke oder für die Einschränkung der Verarbeitung der Daten vonnöten ist.
  • Beschränkung internationaler Datenübermittlung:
    Persönliche Daten sollen cross-border nur noch übertragen werden dürfen, wenn das Zielland bzw. das multinationale Unternehmen ebenfalls den restriktiven EU-Vorschriften genügt. Oder wenn es durch die EU anderweitig abgenickt wurde. Zudem sollen Gerichtsurteile oder Anordnungen, die außerhalb der EU ergingen, diese Beschränkung nicht aushebeln können.
  • Weitere administrative Hürden:
    Hierunter fallen u.a. streng formulierte Transparenzpflichten in Bezug auf die die Verfügbarkeit und Formulierung von Datenschutzbestimmungen sowie das Auskunftsrecht. Daneben sind Anforderungen für die Beauftragung externer Dienstleister, für die Benachrichtigungspflichten gegenüber Behörden und Betroffenen bei Datenpannen sowie eine Verpflichtung zur Vornahme von Schadensbewertungen vorgesehen.

 

Offiziell soll der (bislang nicht amtliche) Entwurf noch in diesem Monat vorgestellt werden. Nach dem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene ist dann eine Übergangsfrist von zwei Jahren geplant. Zum gemeinsamen Lobbying riefen der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und die Federation of European Direct and Interactive Marketing (FEDMA) Ende 2011 die „Data Industry Platform“ ins Leben. Zahlreiche Unternehmen und Organisationen haben sich hier bis dato bereits zusammengeschlossen und in gemeinsamen Positionspapieren mögliche Konsequenzen skizziert und Stellung bezogen. Am 19.1.2012 veranstaltet der DDV zudem in Frankfurt eine Informationsrunde für Dialogmarketer, in der drohende Auswirkungen dargelegt werden (PDF-Info). Ich bin vor Ort – vielleicht sieht man sich ja …

Quellen & Ressourcen:

  • DDV-Mitteilung
  • Data Industry Platform-Stellungnahmen: DDV [doc, deutsch) FEDMA (pdf, englisch)
  • Entwurf der Europäische Kommission (pdf): Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the protection of individuals with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data (General Data Protection Regulation) – Version 56 (29/11/2011)
Das Datenschutz-Korsett sitzt hierzulande schon vergleichsweise eng. Trotzdem drohen EU-weit weitere Verschärfungen. Spätestens dann, wenn die Europäische Kommission den Entwurf ihrer neuen Datenschutzverordnung, der Anfang Dezember inoffiziell zur Öffentlichkeit durchdrang, umsetzen sollte und die geplante Übergangsfrist von zwei Jahren verstrichen ist …
Die von der Europäischen Kommission geplanten Änderungen betreffen u.a.:
•    Generelle Opt-in-Pflicht für Werbung:
Dialogmarketing ohne Einwilligung soll untersagt werden. Für E-Mail-Versender fiele damit auch der heutige Ausnahmetatbestand des Soft Opt-ins weg. Hiermit war bis dato zumindest Bestandskunden-Werbung für ähnliche Produkte und Dienste zu den zuvor gekauften möglich. Wenn auch nur in sehr engen Grenzen, wie die Rechtsprechung – hierzulande zumindest – zeigt.
•    Schutz von Minderjährigen:
Dialogwerbung an Personen unter 18 Jahren dürfte schwieriger werden, da die Einwilligung gemäß der Verordnung nur durch einen oder mit Zustimmung eines Erziehungs-/Vertretungsberechtigten möglich sein soll. Die heutige Rechtsprechung stellt bei der Beurteilung der Wirksamkeit der Einwilligung primär nicht auf das Alter sondern darauf ab, ob der Minderjährigen einsichtsfähig ist, also die Konsequenzen seines Handelns abwägen kann.
•    Beschränkte Profilierung:
Die Verordnung sieht ferner Beschränkungen für die Erstellung von Profilen vor, die „signifikante Auswirkungen“ für betroffene Personen haben könnten. Zum Beispiel im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit, persönliche Vorlieben oder das Nutzungsverhalten. In vielen Fällen dürfte ein Opt-in erforderlich werden. Erinnerung: Zum heutigen Zeitpunkt ist die Rechtslage in Deutschland insbesondere bei verhaltensbezogener E-Mail-Werbung – ob hierfür bspw. ein Opt-in erforderlich ist oder eine Information plus Opt-out-Möglichkeit plus Pseudonymisierung ausreicht – unklar.
•    Digitaler Radiergummi:
Jedes Individuum soll das Recht erhalten, „vergessen zu werden“. Sprich: Auf Wunsch müssen alle mit ihm verbundenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für Daten, die im Kindesalter erhoben wurden und schließt auch im Netz veröffentlichte Infos oder Links ein. Ausnahmen bestehen u.a., falls die Bewahrung für historische, statistische oder wissenschaftliche Forschungszwecke, für rechtliche Zwecke oder für die Einschränkung der Verarbeitung der Daten (anstelle der Löschung) vonnöten ist.
•    Beschränkung internationaler Datenübermittlung:
Persönliche Daten sollen cross-border nur noch übertragen werden dürfen, wenn das Zielland bzw. das multinationale Unternehmen ebenfalls den restriktiven EU-Vorschriften genügt. Oder wenn es durch die EU anderweitig abgenickt wurde. Zudem sollen Gerichtsurteile oder Anordnungen, die außerhalb der EU ergingen, diese Beschränkung nicht aushebeln können.
•    Weitere administrative Hürden:
Hierunter fallen u.a. streng formulierte Transparenzpflichten in Bezug auf die die Verfügbarkeit und Formulierung von Datenschutzbestimmungen sowie das Auskunftsrecht. Daneben sind Anforderungen für die Beauftragung externer Dienstleister, für die Benachrichtigungspflichten gegenüber Behörden und Betroffenen bei Datenpannen sowie eine Verpflichtung zur Vornahme von Schadensbewertungen vorgesehen.
Offiziell soll der (bislang noch nicht amtliche) Entwurf noch in diesem Monat vorgestellt werden. Nach dem Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren geplant. Zum gemeinsamen Lobbying riefen der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) und die Federation of European Direct and Interactive Marketing (FEDMA) Ende 2011 die „Data Industry Platform“ ins Leben. Zahlreiche Unternehmen und Organisationen haben sich hier bis dato bereits zusammengeschlossen und in gemeinsamen Positionspapieren mögliche Konsequenzen skizziert und Stellung bezogen. Am 19.1.2012 veranstaltet der DDV zudem in Frankfurt eine Informationsrunde für Dialogmarketer, in der drohende Auswirkungen dargelegt werden (PDF-Info).
Ressourcen zum Thema:
•    DDV-Mitteilung
•    Data Industry Platform-Stellungnahmen: DDV, FEDMA
•    Europäische Kommission: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the protection of individuals with regard to the processing of personal data and on the free movement of such data (General Data Protection Regulation) – Version 56 (29/11/2011)

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