Galerie: „Discount Countdown“ – dreistufige Halloween-Serie mit Rabattstaffel von Haband

René Kulka
Autor René Kulka
Datum 28.10.2010
Medienart Beitrag
Kategorie(n) Galerie
Tags

 

Datum, Uhrzeit: 25.10.2010, 13:01 Uhr und 27.10.2010, 15:19 Uhr
Absender: Haband Discounts <Shop@e.haband.com>
Betreff: „Extra 20% OFF – Halloween Savings Countdown Begins!” und „Extra 30% OFF as Monster Markdowns Continue!”
Bemerkung: Interessante E-Mail-Serie vom amerikanischen Versandhändler Haband zum Spukfest: Die dreiteilige Kampagne „Discount Countdown“ soll die E-Mail-Leserschaft rechtzeitig zu Halloween noch einmal fürs Online-Sortiment erwärmen. 20% Nachlass zum 25., 30% zum 27. und 40% am 29.10. – die E-Mails steuern theoretisch prima die Erwartungen beim Leser und schüren zudem den Spieltrieb: Wer auf die 40% spekuliert, hat vielleicht falsch gewettet und verpasst seine Chance auf den Rabatt, da die Lieblings-Farbe oder –Größe nicht mehr verfügbar ist oder der begehrte Artikel insgesamt ausverkauft wurde. Der Schuss kann für den Händler natürlich auch nach hinten losgehen, wenn alle auf die 40% wetten…

Ungewöhnlich, dass der Link zur Onlineversion („Keine Bilder? Dann hier klicken“) in den Fußbereich des Newsletters gesetzt wurde. Da das Werbemittel lediglich aus aneinander geklebten Grafiken besteht, die nicht mit beschreibendem alt-Text versehen wurden, sitzen vermutlich viele bei der Ansicht im Vorschaufenster auf dem Trockenen:

 

 

Etwas Positives hat diese reine Grafik-Variante allerdings schon im Vergleich zu einer zwar aufwendigeren, aber dafür darstellungsfreundlicheren „HTML-Text und Grafiken“-Version. Der Tippfehler beim Preis ($3.19 statt $13.19, siehe Abb. unten) könnte auch nachträglich noch sehr einfach korrigiert werden, indem die entsprechende Grafik lokal angepasst und sodann auf dem Server, der die Bilder für den Newsletter hostet, ausgetauscht wird:

 

PS: Um Fragen zuvor zu kommen: Nein, der Newsletter-Abonnent hat morgen – zumindest nach deutschem Recht – keinen Anspruch auf den Blazer für $3,19. ;-) Die Vorlesungen zu BGB & Co sind zwar bei mir schon lang her. Aber ein solcher Schaufensterpreis versteht sich m.W. nicht als Willenserklärung im rechtlichen Sinne für die Annahme eines Kaufvertrages, sondern als Aufforderung an Interessierte, Haband zunächst ein Angebot zu unterbreiten. Der Preis ist also eine eher unverbindliche Angabe – der Artikel kann ja auch bereits vergriffen sein etc.

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