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Recht

Die Kanzlei Dr. Bahr macht auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 09.12.2011 (Az.: 15 O 343/11) aufmerksam. Darin klagte die Wettbewerbszentrale gegen einen Online-Shop für Sportbekleidung, der zuvor eine Werbe-E-Mail an eine private Adresse eines Verbrauchers schickte. Der beklagte Shopbetreiber behauptete, vor knapp 1 ½ Jahren ein Double Opt-in auf einem Online-Umfrageportal erhalten zu haben. Die Wettbewerbszentrale sowie das Gericht verneinten jedoch das Vorliegen einer wirksamen Einwilligung. In der Folge wurde der Adressat im Sinne des Wettbewerbsrechts in unzumutbarer Weise belästigt.

 

Aus dem Urteil lassen sich drei Empfehlungen für rechtskonformes E-Mail-Marketing ableiten:

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Apropos Sorgfaltspflichten beim Kauf von E-Mail-Adressen für Werbezwecke: Vor einigen Tagen landete– wie so oft – eine Anfrage zu eben diesem Thema in meinem Posteingang. Auch wenn optivo keine Adresspotenziale vermietet und nicht selbst als Mediaagentur in Erscheinung tritt, Nachfragen dieser Art also meist weniger interessant sind, war diese eine doch sehr spannend zu lesen. Augenscheinlich aus der Feder eines Juristen stammend zeigte sie nämlich in Wort und Umfang, in welche Richtung die Justiz in Sachen E-Mail-Adresshandel die Segel gesetzt hat …

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  • Auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 28.2.12 (Az.: 15 O 298/11) verweist heute Rechtsanwalt Stefan Richter. Zur Zusammenfassung in Form von 11 Keyfacts liefert er freundlicherweise auch gleich die komplette Urteilsbegründung mit – beides lesenswert. Zwar bringt das Urteil im Kern nichts überraschend Neues mit sich. Dennoch enthält es Wichtiges „zwischen den Zeilen“, etwa dazu, wie Sorgfaltspflichten beim Adresskauf erfüllt werden könnten. Wer u. a. sehen möchte, wie sich ein aus juristischer Sicht „Musterbeispiel an Intransparenz“ :-) einer Einwilligungsklausel liest, sollte einen Blick in seine Notizen im Blog werfen.
  • Im Beitrag „Wem gehört der schwarze Peter bei der Personalisierung von E-Mails?“ geht mediascale der Frage auf den Grund, warum die E-Mail-Individualisierung lange nicht dort ist, wo sie sein könnte.
  • Auf EmailMarketingBlog.de weist Nico Zorn auf eine MarketingSherpa-Fallstudie hin, die wieder einmal verdeutlicht, wie effektiv ein segmentierter E-Mail-Versand  im Vergleich zur unspezifischen „Streubombe“ in der Praxis sein kann.

Rechtsanwalt Thomas Schwenke (Kanzlei Schwenke & Dramburg) veröffentlichte sein Buch „Social Media Marketing und Recht“ beim Verlag O‘Reilly. Der Themen-Fokus liegt zwar klar auf den sozialen Medien (Inhaltsverzeichnis, PDF). Doch kommt daneben auch der Evergreen Newsletter-Werbung nicht zu kurz. Schließlich bringt der Autor und Blogger (SpreeRecht.de/blog) auch auf diesem Gebiet langjährige Erfahrung mit (vgl. z. B. Rechtliche Aspekte im E-Mail-Marketing von 2009).

 

Feiner Zug: Das interessante Kapitel 7 zum Thema „Gewinnspiele und Direktmarketing“  – immerhin mit fast 50 Seiten ein „kleines E-Book“ – kann als Probe kostenfrei auf der Webseite des Verlags heruntergeladen werden:

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Drei lesenswerte Artikel zum Thema E-Mail-Marketing & Recht möchte ich Ihnen heute ans Herz legen:

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Drei Tage vor dem 6. Europäischen Tag des Datenschutzes ist die Katze aus dem Sack: Viviane Reding und die Europäische Kommission stellten heute den offiziellen Entwurf einer Datenschutzverordnung vor. (Ende November sickerte bereits ein inoffizielles PDF durch.) Ziel der Verordnung ist die Vollharmonisierung des Datenschutzrechts; ein hohes Niveau in allen 27 Mitgliedsstaaten – und über die Grenzen der EU hinaus. Nun beginnt das Gesetzgebungsverfahren.

 

Erste Stimmen hierzu:

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Drei Notizen, die ich Ihnen noch mit auf den Weg ins Wochenende geben möchte:

 

  • Cookie-Richtlinie:
    Die Frist zur Umsetzung der europäischen “Cookie”-Richtlinie 2009/136/EG in nationales Recht ist bereits seit dem 26.5.11 verstrichen. Bis dato sind aber erst 8 der 27 Mitgliedsstaaten ihrer legislativen Pflicht nachgekommen. Deutschland ist nicht darunter, aber z. B. Frankreich und Großbritannien.

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Das Datenschutz-Korsett sitzt hierzulande schon vergleichsweise eng. Trotzdem drohen EU-weit weitere Verschärfungen. Spätestens dann, wenn die Europäische Kommission den Entwurf ihrer neuen Datenschutzverordnung, der Anfang Dezember inoffiziell durchdrang, umsetzen sollte und die geplante Übergangsfrist von zwei Jahren verstrichen ist …

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Heiß diskutiertes Thema in der E-Mail-Marketing-Welt: Erinnerungsmails an Personen, die Einkaufsvorgänge auf der Webseite abgebrochen haben. Solche Retargeting-Maßnahmen versprechen auf der einen Seite hohe Umsatzpotenziale. Schließlich sind Wiederaufnahme und Abschluss des gerade unvollendeten Kaufprozesses nur ein bzw. zwei Klicks von der Nachfass-E-Mail entfernt. Und der Adressat hat explizit sein Interesse ausgedrückt. Entsprechend hoch sind die zu erwartenden Click- und Conversion-Rates und damit die Umsätze – bei gleichzeitig niedrigem Versandvolumen. Auf der anderen Seite bestehen Bedenken: Fühlen sich meine Interessenten durch solche E-Mails nicht auf Klick-und-Tritt verfolgt? Und wie kann ich überhaupt den restriktiven rechtlichen Anforderungen genügen? Anbei ein umfassender Blick durch die Technik-, Recht- und Marketing-Brille.

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Mail-Werbung sind in Teilen nach Jahren immer noch undurchsichtig. Das heißt, Rätselraten bei Versendern, da die Rechtsprechung hier erst noch zeigen muss, was genau erlaubt bzw. verboten ist. Beispiel: Ob heute tatsächlich ein Kopplungsverbot zwischen der Teilnahme am Internetgewinnspiel und der Einwilligung in Werbemails besteht, also kein „Pflichthäkchen“ bei der Zustimmung in Werbung Teilnahmebedingung sein darf, beurteilen Juristen mangels Rechtssicherheit durchaus unterschiedlich (vgl. etwa diese vs. diese Ansicht). Ergo: Kopplungsverbot oder nicht, Double- oder Confirmed Opt-in, Werbung oder sachliche Infos, gültiges Opt-in oder nicht, internationale Antispam-Gesetze etc. – viele E-Mail-Marketer sehen sich vor allem mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Da schadet es nicht, praxisdienliche Leitfäden der beiden wichtigsten Verbände als Nachschlagewerke zur Hand zu haben …

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